Kapitel 13Fortsetzung der Ausgrenzung
Den überlebenden Roma und Sinti wurde viele Jahre jegliche Form der Entschädigung verweigert. Das betraf auch ihre in der NS-Zeit zerstörten Häuser, die oft auf Gemeindegrund standen, wodurch Dokumente zum Nachweis ihres Besitzes fehlten.
Erst ab 1949 hatten Opfer rassistischer Verfolgung Anspruch auf Berücksichtigung durch das Opferfürsorgegesetz. Roma und Sinti wurde allerdings zunächst die Anerkennung verweigert, wiederholt mit der Begründung, dass sie als »Asoziale« deportiert worden wären. Erst mit Hilfe von Anwälten konnten sie ab den 1960er-Jahren ihre Ansprüche durchsetzen.
Bis 1961 bekamen die Überlebenden des »Zigeunerlagers« Lackenbach sowie ähnlicher Lager keinerlei Haftentschädigung. Viele blieben auch später von der Auszahlung einer Haftentschädigung ausgeschlossen, da sie als »vorbestraft« galten, wenn sie vor 1938 gegen eine der zahlreichen Sonderregelungen für »Zigeuner« verstoßen hatten.
Erst nach 1995 wurden viele Opfer aus Mitteln des NS-Opferfonds, des 1998 geschaffenen Zwangsarbeiterfonds und des 2001 eingerichteten Allgemeinen Entschädigungsfonds für ihre Verluste und Leiden entschädigt. (Gerhard Baumgartner)
Inhaltlicher Schwerpunkt / Vermittlungsansatz
Die Diskriminierung geht nach 45 weiter
Erst ab 1949 wurden auch Opfer rassischer, religiöser und nationaler Verfolgung vom Opferfürsorgegesetz anerkannt und erhielten einen Opferausweis, wenn sie in einem KZ inhaftiert gewesen waren, jedoch nicht, wenn sie z.B. »nur« in einem Arbeitslager wie Lackenbach in Burgenland (siehe: NS-Verfolgung und Völkermord), eingesperrt waren. Erst ab 1961 erhielten auch sie eine einmalige Entschädigung für die »Freiheitsbeschränkung« von ÖS 350,-/ Haftmonat. KZ-Überlebende erhielten ÖS 860,-/ Haftmonat. Überlebende der Arbeitslager erhielten überhaupt erst ab 1888 eine Opferfürsorgerente, aber nur, wenn sie nicht vorbestraft, bedürftig und beschränkt erwerbsfähig waren. Jedoch viele Roma und Sinti waren hauptsächlich als »Asoziale« und aufgrund der diskriminierenden Gesetze bereits vorbestraft in die Arbeitslager bzw. Konzentrationslager eingeliefert worden, und hatten daher keinen Anspruch auf eine Opferfürsorgerente.
In einer Einstiegsübung, in der mit einem Originalschreiben des Innenministeriums gearbeitet wird, soll die Vorgehensweise von Institutionen drastisch vor Augen geführt werden. Weitere Übungen wie Filmscreening eines sehr aufschlussreichen Dokumentarfilms von 1970 über das Leben nach dem Völkermord und Text-und Bildvergleiche der Stojka-Familie sollen über die Schwierigkeiten der Überlebenden aufklären.
Literatur / zur Vorbereitung für die Lehrpersonen:
- Katalogbeitrag »Der Genozid an den österreichischen Roma und Sinti«
- Katalogbeitrag »Roma in Österreich, österreichische Roma-Politiken«
Für diesen Bereich ist Vorwissen über den Holocaust an Roma und Sinti in Österreich erforderlich